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BPatG, 03.08.2000 - 6 W (pat) 23/98 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1993 - X ZB 9/92
Gebührenpflicht bei Teilanmeldung
Auszug aus BPatG, 03.08.2000 - 6 W (pat) 23/98
Zwar ist der Rechtsgrund für die Zahlung infolge der Unwirksamkeit der Teilungserklärung rückwirkend entfallen, so daß die entrichteten Gebühren zurückzuerstatten wären (BGH GRUR 1993, 890 - Teilungsgebühren). - BPatG, 13.07.2000 - 6 W (pat) 33/98
Auszug aus BPatG, 03.08.2000 - 6 W (pat) 23/98
Die Beschwerdeführerin hat im Verfahren des Stammpatents 34 47 925 diese Teilung am 24. Oktober 1997 widerrufen und die Rückzahlung der für die Teilanmeldung entrichteten Gebühren beantragt, was der Senat aus den in seinem Beschluß 6 W (pat) 33/98 dargelegten Gründen abgelehnt hat.
- BPatG, 22.02.2022 - 26 W (pat) 19/20 Erst wenn das DPMA die Rückzahlung ablehnt, ist hiergegen Beschwerde zum BPatG gegeben (BPatG 6 W (pat) 23/98; 6 W (pat) 33/98 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
- BPatG, 13.07.2000 - 6 W (pat) 33/98 Diese Teilungserklärung hat zur Trennanmeldung P 34 48 593.7 geführt, die später von der Prüfungsstelle für Klasse F 16 F des Deutschen Patentamts wegen unzulässiger Erweiterung zurückgewiesen wurde und ebenfalls beim Bundespatentgericht anhängig ist (6 W (pat) 23/98 - Beschluß vom 3. August 2000).